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Häufige Fragen zur Bewerbung

Wann ist der Bewerbungsschluss für den Masterstudiengang Elektronische Medien?

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich das Abschlusszeugnis des Bachelorabschlusses noch nicht vorliegen habe?

Wann muss ich spätesten meine Bachelorarbeit anmelden bzw. abgeben, damit ich zum Masterstudium zugelassen werden kann?

Wie funktioniert das Zulassungsverfahren zum Masterstudiengang Elektronische Medien?

Welche Bachelor-Studiengänge gelten für meinen Master-Schwerpunkt als affin?

Wie erreiche ich Notengutschriften für Leistungen, die sich nicht in der Bachelor-Note widerspiegeln?


Wann ist der Bewerbungsschluss für den Masterstudiengang Elektronische Medien?

Jeweils zum 15. Januar für das Sommersemester und zum 15. Juli für das Wintersemester.

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Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

Zulassungsantrag; beglaubigte Zeugniskopie des abgeschlossenen Hochschulstudiums (Sonderregelungen siehe oben), ggf. Arbeitsnachweise, Beurteilungen, Zeugnisse etc. zu Berufstätigkeiten; Bewerbungsmappe mit Motivationsschreiben und Empfehlungen (bspw. von Hochschulen, Arbeitgebern, Institutionen) sowie Nachweise von politischem, sozialem, sportlichem, musikalischem und sonstigem kulturellen Engagement.

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Kann ich mich auch bewerben, wenn ich das Abschlusszeugnis des Bachelorabschlusses noch nicht vorliegen habe?

Liegt die Gesamtnote des grundständigen Studiums noch nicht vor und der Bewerber kann die Anmeldung zu allen zum Abschluss des Studiums notwendigen Prüfungen nachweisen, wird das arithmetische Mittel der nach ECTS gewichteten bisher erbrachten Prüfungsleistungen als Verfahrensnote herangezogen. In diesem Fall ist der vollständige, benotete Nachweis über alle Prüfungsleistungen im Sinn eines endgültigen Abschlusszeugnisses spätestens bei der Einschreibung zu erbringen.

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Wann muss ich spätesten meine Bachelorarbeit anmelden bzw. abgeben, damit ich zum Masterstudium zugelassen werden kann?

Die früheste Anmeldung ist zu Beginn des letzten Studiensemesters im Bachelorstudium möglich. Nach Absprache mit Erst- und Zweitbetreuer ist die Bachelorarbeit so anzumelden, dass sie spätestens 6 Wochen vor Beginn des Masterstudiums dem Prüfungsamt vorliegt (15.8. bzw. 31.1.).

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Wie funktioniert das Zulassungsverfahren zum Masterstudiengang Elektronische Medien?

Die Zulassung basiert auf einer Eignungs- und einer Leistungskomponente. Die Eignung der Bewerber wird nach der Affinität des Erststudiums beurteilt. Für die Bildung einer Rangfolge wird eine sog. Verfahrensnote gebildet, die sich aus den curricularen Leistungen des Erststudiums sowie eventuell weiteren Leistungen, insbesondere im extracurricularen Bereich (spezifische Berufstätigkeiten sowie politisches, soziales, sportliches, musikalisches und sonstiges kulturelles Engagement) zusammensetzt.

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Welche Bachelor-Studiengänge gelten für meinen Master-Schwerpunkt als affin?

Für den Studienschwerpunkt Medientechnik liegt volle Affinität des grundständigen Studiums zu dem angestrebten Masterstudiengang vor, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium im medialen ingenieurwissenschaftlichen Bereich vorliegt. Neben den Abschlüssen Audiovisuelle Medien und Medieninformatik der Hochschule der Medien werden auch ähnlich positionierte Studiengänge anderer deutscher oder ausländischer Hochschulen anerkannt.

Für den Studienschwerpunkt Mediengestaltung liegt volle Affinität des grundständigen Studiums zu dem angestrebten Masterstudiengang vor, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium im gestalterisch/konzeptionellen Bereich vorliegt. Neben den Abschlüssen Audiovisuelle Medien und Informationsdesign der Hochschule der Medien werden auch ähnlich positionierte Studiengänge anderer deutscher oder ausländischer Hochschulen anerkannt.

Für den Studienschwerpunkt Medienwirtschaft liegt volle Affinität des grundständigen Studiums zu dem angestrebten Masterstudiengang vor, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium im wirtschaftswissenschaftlich/kommunikativen Bereich vorliegt. Neben den Abschlüssen Medienwirtschaft sowie Werbung und Marktkommunikation der Hochschule der Medien werden auch ähnlich positionierte Studiengänge anderer deutscher oder ausländischer Hochschulen anerkannt.

Für den Studienschwerpunkt Unternehmenskommunikation liegt volle Affinität des grundständigen Studiums zu dem angestrebten Masterstudiengang vor, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium im kommunikationswissenschaftlich / sozialwissenschaftlich / werbewirtschaftlichen Bereich vorliegt. Neben den Abschlüssen Werbung und Marktkommunikation, Informationsdesign sowie Medienwirtschaft der Hochschule der Medien werden auch ähnlich positionierte Studiengänge anderer deutscher oder ausländischer Hochschulen anerkannt.

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Wie erreiche ich Notengutschriften für Leistungen, die sich nicht in der Bachelor-Note widerspiegeln?

Zur Bildung der Verfahrensnote können auf die Gesamtnote des grundständigen Studiums Notengutschriften vergeben werden. Bei einer dem Studienziel förderlichen Berufstätigkeit von mindestens 2 Jahren kann eine Notengutschrift bis zu einer halben Note gewährt werden. Für den Studiengang wird im Hinblick auf die Eignung und Motivation für das angestrebte Studienziel zusätzlich die Bewertung einer Bewerbungsmappe mit Motivationsschreiben und Empfehlungen sowie Nachweisen zu politischem, sozialem, sportlichem, musikalischem und sonstigem kulturellen Engagement herangezogen. Für die Inhalte der Bewerbungsmappe kann eine weitere Notengutschrift von bis zu einer halben Note gewährt werden.

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